Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf
Benennung am 20. Juli 1961
Die Benennung der Kaserne in Augustdorf verbindet einen konkreten Termin mit der damaligen Erinnerungskultur der Bundeswehr. Für die Einordnung sind sowohl der Ablauf der Feier als auch die biografischen Eckdaten des Namensgebers relevant. Die folgenden Angaben unterscheiden zwischen der überlieferten Benennungsfeier und den chronologischen Lebens- und Dienstdaten. Als Quellen dienen die Deutsche Wikipedia und der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV).
Der Tag der Benennung
Die Kaserne in Augustdorf wurde am 20. Juli 1961 nach Erwin Rommel benannt. Das Datum fiel auf den Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944 auf Adolf Hitler und des anschließenden Umsturzversuchs. Der Jahrestag war damit der zeitliche Bezugspunkt der Feier. Die Deutsche Wikipedia nennt den 20. Juli 1961 als Termin der Benennung und führt die Anwesenheit von Rommels Witwe Lucie-Marie Rommel und seinem Sohn Manfred Rommel an.
Die Feier gab der militärischen Einrichtung ihren Namen; aus den verfügbaren Angaben lassen sich jedoch keine verlässlichen Einzelheiten zu Ablauf, Reden oder genauer Zusammensetzung der übrigen Gäste ableiten. Belegt sind das Datum und die Anwesenheit der beiden Angehörigen. Die Namensgebung erfolgte gut 16 Jahre nach Rommels Tod am 14. Oktober 1944. Der Jahrestag des Attentats von 1944 wurde in der Bundesrepublik als Gedenktag für den Widerstand gegen das NS-Regime begangen.
Die Datumswahl stellte die Benennung in diesen erinnerungsgeschichtlichen Zusammenhang. Der Termin allein belegt nicht, welche konkreten Motive einzelne Beteiligte bei der Auswahl des Namens oder bei der Gestaltung der Feier hatten. Für den Ablauf der Benennung und die namentlich genannten Anwesenden ist die Deutsche Wikipedia die hier herangezogene Quelle; die biografischen Eckdaten Rommels sind davon getrennt nach dem DBwV dokumentiert.
Der Namensgeber in Eckdaten
Die folgende Chronologie fasst ausgewählte Lebens- und Dienstdaten Erwin Rommels nach dem Deutschen BundeswehrVerband (DBwV, 2019) zusammen.
| Datum oder Zeitraum | Ereignis |
|---|---|
| 15. November 1891 | Geburt in Heidenheim an der Brenz. |
| 1910 | Eintritt als Fahnenjunker in das württembergische Heer. |
| 1912 | Ernennung zum Leutnant. |
| 1914–1918 | Dienst im Ersten Weltkrieg, unter anderem an der Westfront sowie in Rumänien und Italien. |
| Februar 1941 | Übernahme des Kommandos über das deutsche Afrikakorps. |
| 22. Juni 1942 | Ernennung zum Generalfeldmarschall. |
| 14. Oktober 1944 | Tod in Herrlingen bei Ulm. |
Während des Zweiten Weltkriegs wurde Rommel in der NS-Propaganda als militärische Symbolfigur eingesetzt. Diese Verwendung gehört zur Überlieferung seiner öffentlichen Darstellung; sie ist von den hier aufgeführten persönlichen Lebens- und Dienstdaten zu unterscheiden.
Argumente für den Namen
Befürworter des Namens der Rommel-Kaserne Augustdorf verweisen vor allem auf Erwin Rommels Kontakte zum militärischen Widerstand und auf seine Bedeutung für die Bundeswehrtradition. In der Debatte stehen diese Argumente neben einer historischen Einordnung, die seine Rolle als widersprüchlich beschreibt. Auch die Haltung am Standort und die wiederholte Bestätigung des Namens durch politische und militärische Stellen werden angeführt. Die Argumente beziehen sich damit sowohl auf Rommels Biografie als auch auf Entscheidungen vor Ort.
Widerstand und Tod 1944
Ein Argument für den Namen knüpft an Rommels Verbindung zu Personen des militärischen Widerstands gegen Hitler an. Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) verwies 2019 auf Kontakte zwischen Rommel und Caesar von Hofacker, einem Mitverschwörer des Umsturzversuchs vom 20. Juli 1944. Befürworter sehen darin einen Grund, Rommel nicht allein anhand seiner militärischen Laufbahn im NS-Staat zu beurteilen.
Der Kontakt belegt jedoch nicht, dass Rommel über sämtliche Pläne des Widerstands informiert war. Nach der Darstellung des DBwV von 2019 kannte er nicht alle Einzelheiten der Attentats- und Umsturzpläne. Die Verbindung zu Hofacker wird deshalb als Teil einer komplexen Vorgeschichte angeführt, nicht als Nachweis einer umfassenden Beteiligung an der Vorbereitung des Anschlags.
Auch Rommels Tod im Oktober 1944 gehört zu dieser Argumentation: Nach dem gescheiterten Umsturz wurde er von Hitler vor die Wahl gestellt, sich das Leben zu nehmen oder sich einem Verfahren zu stellen. Er starb am 14. Oktober 1944 durch Suizid; die offizielle Todesursache wurde zunächst verschleiert. Unterstützer verbinden dieses Ende mit der Verfolgung nach dem 20. Juli, während die historische Einordnung seiner Haltung und seines Handelns umstritten bleibt. Die Bezugnahme auf Widerstand und Tod bildet somit ein Argument in der Namensdebatte, keine einheitliche Bewertung seiner gesamten Biografie.
Haltung vor Ort
In der örtlichen Diskussion wurden neben biografischen Bezügen auch frühere Entscheidungen und Stellungnahmen zur Benennung angeführt. Zu den Argumenten, auf die Unterstützer verwiesen, gehörten:
- Im Mai 2018 erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums, Rommel sei nach dem Traditionserlass „traditionsstiftend“; diese Einordnung bezog sich auf die Traditionspflege der Bundeswehr.
- Am 10. Juni 2017, dem Tag der Bundeswehr, bestätigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen den Namen der Kaserne in Augustdorf.
- Befürworter verwiesen auf die Mitwirkung von Soldaten am Standort und der Gemeinde Augustdorf bei der Namensentscheidung, statt sie als ausschließlich von außen vorgegeben darzustellen.
- Die Unterstützung vor Ort wurde als Argument für Kontinuität angeführt: Der Name war am Bundeswehrstandort über Jahrzehnte Teil der örtlichen Bezeichnung und Erinnerung.
- In der Diskussion wurden auch historische Einschätzungen berücksichtigt; Fachleute beurteilen Rommels Verhältnis zum NS-Regime und zum Widerstand nicht einheitlich.
Die Stellungnahme des Ministeriumssprechers und die Bestätigung durch die Verteidigungsministerin zeigen, dass die Beibehaltung des Namens auch auf Bundesebene vertreten wurde. Zugleich blieb die historische Diskussion über Rommels Rolle bestehen; die Unterstützung durch Soldaten oder Gemeinde ersetzt diese fachliche Auseinandersetzung nicht.
Kritik am Namen
Die Kritik an der Rommel-Kaserne Augustdorf richtet sich vor allem gegen die öffentliche Würdigung eines Offiziers, dessen Bild während des Nationalsozialismus gezielt für Propagandazwecke genutzt wurde. Kritiker halten die militärische Bekanntheit Rommels deshalb nicht für eine ausreichende Begründung, eine Bundeswehr-Liegenschaft nach ihm zu benennen. Die Einwände wurden unter anderem von der Partei Die Linke 2014 und der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen 2019 vorgetragen. Regionale Medien wie die Lippische Landes-Zeitung und das Westfalen-Blatt griffen die Namensdebatte ebenfalls auf.
Einbindung in die Propaganda
Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass Erwin Rommel in den frühen Kriegsjahren in die nationalsozialistische Propaganda eingebunden war. Seine militärischen Erfolge in Frankreich 1940 und später in Nordafrika wurden von der NS-Führung öffentlich herausgestellt. Die Berichterstattung formte das Bild eines besonders erfolgreichen und volksnahen Feldherrn; die Bezeichnung „Wüstenfuchs“ wurde Teil dieser weithin verbreiteten Darstellung. Kritiker verweisen darauf, dass die mediale Aufmerksamkeit nicht allein aus militärischer Berichterstattung entstand, sondern auch der politischen Selbstdarstellung des Regimes diente.
Die Einwände beziehen sich auf den Einsatz von Presse und Rundfunk, um militärische Erfolge für die eigene Deutung des Krieges zu nutzen. Rommels Popularität wurde dadurch zu einem propagandistischen Faktor. Aus Sicht der Kritiker kann eine Benennung nach ihm diese öffentliche Inszenierung fortschreiben, wenn sie vor allem an den erfolgreichen Befehlshaber erinnert und den Zusammenhang mit der NS-Propaganda nicht sichtbar macht. Die Kritik richtet sich damit gegen die Auswahl eines Namens für eine heutige militärische Einrichtung, nicht gegen die historische Feststellung seiner militärischen Laufbahn.
Die Linke griff die Frage 2014 politisch auf; 2019 wandte sich auch die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) gegen die Ehrung durch den Kasernennamen. Beide Positionen stellen die propagandistische Nutzung Rommels in den Mittelpunkt, auch wenn ihre Forderungen in unterschiedlichen politischen und zivilgesellschaftlichen Zusammenhängen formuliert wurden. Für die Debatte über einen Bundeswehr-Standort ist dabei entscheidend, ob eine Namensgebung die Geschichte kritisch einordnet oder vor allem eine militärische Leitfigur hervorhebt.
Forderungen nach Umbenennung
Die Forderungen nach einer Änderung des Namens wurden von politischen Akteuren, einem Friedensverband und in der regionalen Presse aufgegriffen. Die Beiträge unterschieden sich darin, ob sie eine Umbenennung verlangten oder vor allem die historische Bewertung zur Diskussion stellten.
- Die Linke thematisierte 2014 die Benennung der Kaserne und stellte die Frage, ob Rommel angesichts seiner Rolle und seiner propagandistischen Vereinnahmung als Namensgeber einer Bundeswehr-Liegenschaft geeignet sei.
- Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) sprach sich 2019 für eine Umbenennung aus und begründete ihre Haltung kritisch mit Rommels Einbindung in die NS-Propaganda.
- Die Lippische Landes-Zeitung griff die Auseinandersetzung regional auf und berichtete über die Debatte um den Namen sowie über die Frage, wie eine Änderung überhaupt angestoßen werden könnte.
- Auch das Westfalen-Blatt behandelte die Kontroverse um den Kasernennamen als regionale Pressedebatte und machte unterschiedliche Einschätzungen zur Ehrung Rommels öffentlich sichtbar.
- Nach einem Bericht der Lippischen Landes-Zeitung existierte keine formale Umbenennungsprozedur; eine Forderung ließ sich daher nicht über ein festgelegtes Verfahren mit klaren Fristen einreichen.
Die öffentliche Forderung nach einer Umbenennung und ein geregelter administrativer Ablauf waren damit nicht dasselbe. Die fehlende formale Prozedur wurde selbst zum Thema der regionalen Berichterstattung.
Prüfungen und Entscheidungen
Der Name der Kaserne in Augustdorf wurde wiederholt geprüft; die dokumentierten Überprüfungen führten jeweils zu seiner Beibehaltung. Eine Bestätigung durch den Verteidigungsminister im Juni 2017 ist dabei ein wichtiger zeitlicher Bezugspunkt. Für den aktuellen Stand sind die bis 2025 vorliegenden Angaben und die amtliche Bezeichnung der Anlage entscheidend. Auch eine Kaserne in Dornstadt in Baden-Württemberg trägt den Namen Rommel. Maßgeblich für spätere Änderungen sind offizielle Mitteilungen der Bundeswehr.
Überprüfungen seit 1961
Seit der Benennung am 20. Juli 1961 ist der Kasernenname mehrfach überprüft worden. Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) hielt 2019 fest, dass die Prüfungen jeweils mit der Entscheidung endeten, den Namen beizubehalten. Damit ist die wiederholte Überprüfung von der Frage zu unterscheiden, ob eine Umbenennung tatsächlich beschlossen wurde: Für Augustdorf dokumentiert der DBwV das Ergebnis als Fortführung des bestehenden Namens.
Ein weiterer konkreter Bezugspunkt ist Juni 2017. Damals bestätigte die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen die Beibehaltung des Namens. Die Bestätigung belegt, dass die Benennung zu diesem Zeitpunkt erneut Gegenstand einer ministeriellen Einordnung war; sie bedeutete keine Änderung der Bezeichnung. Zusammen mit dem Bericht des DBwV von 2019 ergibt sich eine nachvollziehbare Abfolge: Überprüfungen fanden wiederholt statt, doch der Name blieb bestehen.
Die Entscheidungen dokumentieren somit keine einmalige Prüfung kurz nach 1961, sondern wiederkehrende Befassungen mit demselben Namen. In den genannten Fällen änderte sich das Ergebnis nicht: Die Kaserne in Augustdorf wurde nicht umbenannt, sondern weiterhin nach Erwin Rommel benannt.
Stand nach den Quellen
Bis einschließlich 2025 weisen die geprüften Angaben die Anlage in Augustdorf weiterhin als Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne aus. Eine Umbenennung der Kaserne in Augustdorf ist darin nicht verzeichnet. Der aktuelle Befund lautet daher: Der Name besteht fort; die früheren Überprüfungen und die Bestätigung aus dem Jahr 2017 führten nicht zu einem neuen Kasernennamen.
Den Namen Rommel tragen zwei Kasernen: die Anlage in Augustdorf und eine Kaserne in Dornstadt in Baden-Württemberg. Für Augustdorf ist die Benennung mit dem 20. Juli 1961 verbunden. Die Nennung Dornstadts zeigt, dass der Name nicht ausschließlich an einem Bundeswehrstandort verwendet wird; sie belegt für sich genommen jedoch keine gemeinsame Entscheidung über beide Anlagen. Der hier festgehaltene Status der Augustdorfer Kaserne bleibt davon unberührt.
Bei Angaben zum heutigen offiziellen Namen haben Mitteilungen der Bundeswehr besonderes Gewicht, weil sie die amtliche Bezeichnung eines Bundeswehrstandorts wiedergeben. Berichte des DBwV können die dokumentierten Überprüfungen und deren Ergebnisse ergänzen; für die Frage nach einer späteren Änderung ist jedoch eine aktuelle offizielle Mitteilung ausschlaggebend. Bis zum Quellenstand 2025 ist keine amtliche Umbenennung der Kaserne in Augustdorf ausgewiesen.
Häufige Fragen zum Kasernennamen
Der Name der Rommel-Kaserne Augustdorf wirft Fragen zur offiziellen Namensführung und zum dafür geltenden Verfahren auf. Für die Einordnung sind konkrete Daten und Zuständigkeiten maßgeblich. Dabei geht es sowohl um den Standort in Augustdorf als auch um die formalen Schritte bei Kasernennamen der Bundeswehr. Die Antworten nennen die bestätigten Angaben zu diesen Punkten.
Seit wann heißt die Kaserne in Augustdorf Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne?
Die Kaserne in Augustdorf heißt seit dem 20. Juli 1961 Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne. Dieses Datum ist der Zeitpunkt ihrer Benennung unter dem Namen Erwin Rommels.
Wurde die Kaserne in Augustdorf umbenannt?
Nein, laut den geprüften Quellen wurde die Rommel-Kaserne in Augustdorf nicht umbenannt. Am 10. Juni 2017 bestätigte der Verteidigungsminister, dass der Name bestehen bleibt.
Welche andere Kaserne trägt den Namen Rommel?
Eine weitere Kaserne mit dem Namen Rommel befindet sich in Dornstadt in Baden-Württemberg. Damit ist Dornstadt der andere belegte Kasernenstandort, der diesen Namen trägt.
Wer entscheidet über Kasernennamen der Bundeswehr?
Nach dem Traditionserlass von 2018 kann die Truppe die Initiative für einen Kasernennamen ergreifen; erforderlich ist die Zustimmung des zuständigen Inspekteurs. Die Gemeinde wird beteiligt, Angehörige müssen schriftlich einwilligen, und die Genehmigung erteilt das Verteidigungsministerium.